F&A Fragen und Antworten

Gern unterstütze ich mit SCM Fallersleben Sozial.Christlich.Menschlich christliche Gemeinden und soziale und gemeinnützige Projekte. 

Schreibe mir dazu einfach eine Nachricht über das Kontaktformular

Ich werde dann später für das Projekt einen Eintrag auf der Shopping Seite sowie eine detaillierte Projektdarstellung einbauen. Dazu benötige ich von dir eine Logodatei und einen Text für die Projektvorstellung. 

Die Einzelheiten klären wir vorher ab.

Grundsätzlich sammele und speichere ich keine Käuferdaten auf dieser Seite.

Wenn jemand über einen Projektlink auf die SCM-Shop.de Seite weitergeleitet wird, gebe ich diesem Link lediglich eine Kennung (Affiliate Code) für SCM-Shop.de mit. Über diesen Code kann ich später das Projekt identifizieren. Ich kann nicht feststellen, wer gekauft hat oder was gekauft wurde!

Der Käufer sollte allerdings auf SCM-Shop.de die Cookies akzeptieren, damit dieses System funktioniert. Andernfalls kann keine Zuordnung zum Projekt erfolgen und gibt es keine Spende / Aufwandsentschädigung.

Mit der Akzeptanz deiner Gemeinde, Organisation oder deines Projektes für SCM Fallersleben Sozial.Christlich.Menschlich wird deinem Projekt eine Kennung zugewiesen.

Jedes mal, wenn jemand über dein Projekt etwas im Onlineshop kauft, kann ich dies dem Projekt zuordnen.

Daraus ergibt sich, basierend auf den getätigten Umsätzen, ein Verteilungsschlüssel.

Unter einem qualifizierten Verkauf verstehe ich einen Onlinekaufvertrag, der ordnungsgemäß ausgeführt und abgewickelt wurde. D.h. die Ware ist vollständig geliefert worden und die Rechnung wurde vollständig beglichen.

Rücksendungen auf Grund berechtigter Reklamationen (Falschlieferungen, Beschädigungen) wurden vollständig geklärt. Darauf basierende evtl. Gutschriften wurden vollständig abgewickelt und ggf. erstattet.

Rücksendungen aus anderen Gründen (Ware gefällt nicht, falsch bestellte Ware) wurden restlos und vollständig beendet. Gutschriften wurden erstellt und verrechnet.

Das kommt darauf an.

Wenn deine Gemeinde, deine Organisation oder dein Projekt von mir akzeptiert wurde, nimmst du automatisch am Spendenprogramm teil.

Kommen über die Onlinekäufe Überschüsse zusammen, verwende ich 10% davon und gebe sie an die Projekte weiter.

Diese Zahlungen stellen weder eine Entlohnung oder eine Rabattleistung für das Projekt oder die Käufer dar. Sie sind eine freiwillige Spende meinerseits und begründen sich auf dem guten Brauch des „Zehnten“, wie er auch biblisch begründet ist.

Mit der Akzeptanz deines Projektes auf SCM Fallersleben verpflichte ich mich, dieses Projekt bei der Verteilung eines evtl. erwirtschafteten Überschusses zu berücksichtigen.

Die Höhe der Spende ist daher abhängig von einem Überschuss sowie der Anzahl teilnehmender Projekte. Die Verteilung selbst erfolgt paritätisch nach dem Beitrag deines Projektes zu diesem Überschuss.

Kaufen also viele Menschen über dein Projekt ein, wird dein Spendenanteil höher.

Ein Rechtsanspruch lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Anders sieht es aus, wenn ich mit dir oder dem Projekt einen Partnervertrag abgeschlossen habe. Dann sind Zahlungen an dein Projekt keine Spende mehr,  sondern eine vertraglich geregelte Aufwandsentschädigung. Diese sind dafür erheblich höher als die Spende, da sie in Abhängigkeit zu den erwirtschafteten Umsätzen (nicht der Überschüsse) stehen.

Wenn du mit mir einen Partnervertrag eingehen möchtest, kläre dies bitte vorher mit deiner steuerberatenden Stelle oder deinem übergeordneten Verband ab. Die Aufwandsentschädigung ist eine „Bezahlung“ für die Dienstleistung aus dem Partnervertrag und könnte sich auf die steuerliche oder gemeinnützige Seite deines Projektes auswirken.

Um sicherzustellen, dass alle Kaufvorgänge restlos abgeschlossen sind, erfolgt deren Bewertung frühestens nach 90 Tagen.

Erst dann ist davon auszugehen, dass Reklamationen und Gutschriften aus Rücksendungen oder Umtausch komplett abgewickelt wurden und somit die tatsächlichen Umsätze bereinigt vorliegen.

Die Auszahlung von Spenden und Aufwandsentschädigungen erfolgt viermal im Jahr, jeweils nach dem Ende eines Quartals für das vorausgegangene Quartal.

Als Beispiel: Die Ausschüttung für das erste Quartal eines Kalenderjahres (Januar bis März) erfolgt frühestens im Juli. So liegt zwischen dem Abrechnungsquartal und der Auszahlung ein weiteres Quartal zur Abwicklung möglicher Umsatzänderungen durch Rücksendungen und Gutschriften.

Die Auszahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das mir bekanntgegebene Konto.

Wenn du mit mir einen Partnervertrag abschließt, erhältst du für jeden qualifizierten Verkaufsauftrag, der über deinen Partnercode (Affiliate Code) bei SCM-Shop.de abgewickelt wird, eine Aufwandsentschädigung.

In dem Partnervertrag verpflichtest du dich, meine Webseite SCM Fallersleben und deinen Partnercode aktiv zu verwenden und zu bewerben. D.h. du stellst den Link zu SCM-Shop.de (mit deinem Partnercode versehen) auf die Webseite deines Projektes. Oder du hängst QR Codes in den Gemeinderäumen aus oder druckst sie im Gemeindebrief ab. Auch kann der Link im Schaukasten oder anderswo untergebracht werden.

Gemeindeglieder oder Projektbeteiligte sollten zudem das Bestreben haben, ihre Onlinekäufe christlicher Artikel über SCM Fallersleben und den Button deiner Organisation abzuwickeln. Nur so ist sichergestellt, dass die Aufwandsentschädigung korrekt zugeordnet werden kann.

Der Abschluss eines Partnervertrages ist für dich kostenlos.

Wenn du mit mir einen Partnervertrag eingehen möchtest, kläre dies bitte vorher mit deiner steuerberatenden Stelle oder deinem übergeordneten Verband ab. Die Aufwandsentschädigung ist eine „Bezahlung“ für die Dienstleistung aus dem Partnervertrag und könnte sich auf die steuerliche oder gemeinnützige Seite deines Projektes auswirken.